Desinformationstrategie statt kollegialer Informationspolitik
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin hat am 11. September 2008 unter der Überschrift:
KZV-Berlin: Wirtschaftsprüfer-Gutachten bestätigt tadellose Haushaltsführung eine Presseinformation herausgegeben.
Diese Presseinformation ist in vielen Punkten irreführend.
Das beginnt schon in der Überschrift. An keiner Stelle des Gutachtens wird dem KZV – Vorstand eine tadellose Haushaltsführung bescheinigt. Ganz im Gegenteil enthält die “Zusammenfassende Aussage des Gutachtens” folgenden Tadel, der in dem von der KZV aus dem Gutachten zitierten Text unterschlagen wird:
“Für den Vorstand der KZV Berlin besteht jedoch Handlungsbedarf hinsichtlich der weiteren Standardisierung der Prüfung und Freigabe von Reisekostenabrechnungen.”
Dazu heißt es im Gutachten selbst:
“In vereinzelten anderen Fällen gab es Unstimmigkeiten bei Ansatz von Sitzungsgeld bei tagesübergreifenden oder mehrtägigen Veranstaltungen.”
und :
“Die notwendigen weiteren Unterschriften zur sachlichen Richtigkeit, zur rechnerischen Richtigkeit und zur Zahlungsanweisung waren in einzelnen Fällen unvollständig.”
Wer daraus schließen zu können glaubt, dass die Verwaltung der Finanzen tadellos war, muss etwas nicht richtig verstanden haben.
Aber das Gutachten tadelt noch mehr:
“Für eine Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin am 30. April 2005 sind vom Vorstand Zahlungsanweisungen erteilt worden, ohne dass bereits nachvollziehbar eine Abrechnung des jeweiligen Dozenten vorgelegen hat.”
Der Vorstand dieser KZV hält es also für tadellos, wenn er Dozenten Gelder anweist, ohne dass dafür nachvollziehbare Abrechnungen vorliegen. Das sind die Gelder der Kolleginnen und Kollegen!
Das Gutachten kann auch deshalb nicht zur Attestierung einer tadellosen Haushaltsführung durch den Vorstand der KZV dienen, weil es sich überhaupt nicht im Einzelnen mit den zahlreichen Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses, gegen den es ja gerichtet sein sollte, auseinandersetzt. Es werden nur einige wenige Punkte herausgegriffen. Die Mehrzahl der Beanstandungen bleibt unerwähnt. Selbst in den ausgewählten Punkten wird noch – wenn auch milde – Kritik geübt.
Bevor Sie diese “Presseinformationen” der KZV Berlin für bare Münze nehmen, sollten Sie deren Vorstand folgende Fragen stellen:
1. An wen ist der Auftrag erteilt worden, an eine “neutrale Wirtschaftsprüferkammer” oder an das Steuerkontor F. GbR in Berlin?
2. Ist die kaufmännische Geschäftsführerin der KZV vom Vorstand angewiesen worden, den Gutachtenauftrag zu erteilen?
3. Hat der Vorstand das Gutachten nur deshalb nicht selbst in Auftrag geben mögen, weil die die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitglieder des Vorstands, die auf den Feststellungen des internen Rechnungsprüfungsausschusses beruhen, noch nicht abgeschlossen sind?
4. Wie lautete der genaue Gutachtenauftrag?
5. Hat die Vertreterversammlung das Protokoll ihrer Sitzung vom 21.04.2008 schon genehmigt? Gibt die “Presseinformation” den bislang protokollarisch noch nicht genehmigten Beschluss richtig wieder?
6. Wie ist es zu erklären, dass der Gutachter nicht Stellung zu dem der Vertreterversammlung vorgestellten Rechnungsprüfungsbericht vom 25. November 2007 nimmt, der ihm angeblich vorlag, sondern nur zum vorläufigen Rechnungsprüfungsbericht vom 6. November 2007, der nie in die Vertreterversammlung gelangt ist?
7. Enthält das Gutachten des Wirtschaftsprüfers irgendeine detaillierte Aussage dazu, “inwieweit der Vorstand im Rechnungsjahr 2005 Sitzungsgelder/Reisekosten falsch abgerechnet hat, sich ungerechtfertigt bereichert und anderweitig Gelder verschwendet hat”?
8. Sind zwischen der Vorlage des Rechnungsprüfungsberichts vom 25. November 2007 und der Prüfung des Gutachters am 8. Juli 2008 vom Rechnungsprüfungsausschuss gerügte Mängel noch behoben worden?
9. Was hat das Gutachten gekostet und wer hat es bezahlt?
Unabhängig von den Antworten des Vorstandes auf diese Fragen sollten Sie folgende Überlegungen anstellen:
a) Der Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Prüfstelle keine Bedenken vorzutragen hat “wenn die Vertreterversammlung dem Vorstand im Rahmen dieses Berichtes die nach der Satzung vorgeschriebene Entlastung erteilt.”
b) Die Mehrheit der Vertreterversammlung , hat den Vorstand der KZV Berlin gleich zwei Mal entlastet, obwohl dieser nicht einmal einen Geschäftsbericht für das Jahr 2005 vorgelegt hat.
c) Kann dieser Vorstand sich überhaupt noch wichtigen gesundheitspolitischen Themen zuwenden, die uns Zahnärzten das Leben schwer machen?
Darüber hinaus sollten Sie den Vorstand der KZV bitten, Ihnen neben der Presseerklärung auch das in Frage stehende Gutachten, den vorläufigen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Jahr 2005, die darauf erfolgte Stellungnahme des Vorstandes, sowie den endgültigen Bericht des RPA an die Vertreterversammlung zur Verfügung zu stellen.
Mit kollegialen und freundlichen Grüssen,
(Dr. Dohmeier-de Haan)
für Berlins Unabhängige Zahnärzte e.V. (BUZ).
