Monday, 5. April 2010 0:45
Im Geschäfts- und Lagebericht des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin zum Jahresabschluss 2008 führen dessen Vorsitzender Albert Essink (Freier Verband Deutscher Zahnärzte) und dessen stellvertretender Vorsitzender, Dr. Ingo Rellermeier (Verband der Zahnärzte von Berlin) auf Seite 9/13 aus:
„Die Bescheide über die mitzuteilenden beitragsfreien Anwartschaften aus den Beiträgen bis 2007 wurden bei Erstellung dieses Berichtes im Kalenderjahr 2009 bereits versandt. Der satzungsgemäß vorgesehene Versand der Anwartschaftsmitteilungen aus den bis 31.12.2007 erworbenen Anwartschaften, verbunden mit der notwendigen Beitragsübersicht, wird zu einem entsprechenden Abschluss des bisherigen Berechnungssystems führen und für die Mitglieder die entsprechende Planungssicherheit aus den historischen Daten bringen. Neben der Möglichkeit, individuelle Berechnungen beim VZB abzufordern, besteht seit dem Berichtsjahr auch die Möglichkeit, eigene Berechnungen mit dem Anwartschaftsrechner auf der Website des Versorgungswerkes vorzunehmen, was bereits mehrere hundert Mal genutzt wurde.“
- Abschluss des bisherigen Berechnungssystems?
- Planungssicherheit aus den historischen Daten?
- Eigene Berechnungen mit dem Anwartschaftsrechner?
Dem Kollegen Jürgen Herbert (Kammerpräsident in Brandenburg, VNZB) hat meine Mitteilung vom 20. März 2008, dass mit der Satzungsumstellung zum 01.01. 2008 die Finanzierungsgrundlage unseres Versorgungswerks gewechselt worden ist, offenbar missfallen. Warum?
Die von mir angegebene Tatsache kann er nicht bestreiten, denn sie wird mit den Worten „Abschluss des bisherigen Berechnungssystems” von den Verantwortlichen im Versorgungswerk im Geschäfts- und Lagebericht für das Jahr 2008 selbst bestätigt.
Was „eigene Berechnungen mit dem Anwartschaftsrechner“ wert sind, und was sich hinter den Worten „Planungssicherheit aus den historischen Daten“ verbirgt, lässt sich besser verstehen, wenn man die Erklärungen zu den Stichworten „Anwartschaft“ und „Beitragsfreie Anwartschaft“ aus dem Internet – Lexikon der Altersversorgung der Ärztekammer Hamburg zu Rate zieht:
Anwartschaft
Solange das Mitglied noch nicht in die Rente eingewiesen ist, besteht eine Rentenanwartschaft beim Versorgungswerk. Die Höhe der voraussichtlichen Altersrente wird jährlich mitgeteilt. Diese ist nicht garantiert, sondern wird nur unter bestimmten Annahmen tatsächlich erreicht. Zu diesen Annahmen gehört im Wesentlichen, dass das Versorgungswerk stets eine Verzinsung oberhalb des Rechnungszinses erreicht sowie dass das Mitglied bis zum Renteneintritt durchschnittlich denselben Prozentsatz des allgemeinen Versorgungsbeitrags zahlt wie während der bisherigen Mitgliedschaft.
Beitragsfreie Anwartschaft
Wechselt ein Mitglied des Versorgungswerks in einen anderen Kammerbereich und wird nach dem Lokalitätsprinzip Pflichtmitglied des dortigen Versorgungswerks ohne Überleitung der bisher gezahlten Beiträge, so behält es eine beitragsfreie Anwartschaft beim bisherigen Versorgungswerk. Dasselbe gilt, wenn das Mitglied seine ärztliche Tätigkeit einstellt. Die voraussichtliche Altersrente ist bei der beitragsfreien Anwartschaft niedriger als zuvor, da die in die bisherige Anwartschaft eingerechneten zukünftigen Beiträge entfallen. Dafür entsteht gegebenenfalls eine zusätzliche Anwartschaft bei dem neuen Versorgungswerk.
Danach sind eigene Berechnungen mit dem Anwartschaftsrechner vergebliche Liebesmüh, es sei denn Sie glauben, dass diejenigen, die den Rechnungszins seit dem Jahr 2000 schon vier Mal nicht erreicht haben, ihn in Zukunft immer erreichen werden, Ihr Beitrag zum Versorgungswerk prozentual stets gleich bleibt und die Satzung des Versorgungswerks nie wieder geändert wird.
Und „Planungssicherheit aus historischen Daten“ bedeutet danach nichts anderes als: Sie können sicher damit planen, dass Ihre voraussichtliche Altersrente aus Ihren bis Ende 2007 eingezahlten Beiträgen zum Versorgungswerk niedriger ausfallen wird, als sie nach dem „bisherigen Berechnungssystem“ ausgefallen wäre.
Haben Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon einmal gefragt, warum die Verantwortlichen im Versorgungswerk es für nötig befunden haben, das bisherige Berechnungssystem Ihrer Altersversorgung aufzugeben und Ihre bis zum Jahr 2007 gezahlten Beiträge in beitragsfreie Anwartschaften umzuwandeln? Nein?
Verstehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg, warum der Kollege Herbert sich so aufregt? Fragen Sie nach. Es geht schließlich um Ihre Rente.
Mit freundlichen Grüssen
Für die BUZ
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan