Was Sie schon immer über Ihre Rente wissen wollten, aber nie zu hören bekamen (Teil 1)
Tuesday, 30. March 2010 17:26
Auf der Internet-Seite des Versorgungswerks stellt dessen Direktor, Rolf Wohltmann, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin dar. Er schreibt:
Wesentliche Bedeutung für die Entwicklung des Versorgungswerkes entfaltet das zugrundeliegende versicherungsmathematische Finanzierungsverfahren. Die überwiegende Zahl der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (wird) im sogenannten offenen Deckungsplanverfahren finanziert, der kleinere Teil – im wesentlichen länger bestehende Versorgungswerke – im Anwartschaftsdeckungs-verfahren. Beiden Finanzierungssystemen ist gemeinsam, dass ein „Deckungsstock“ gebildet wird, in dem die eingezahlten Beiträge verzinslich angesammelt werden. Während die gesetzliche Rentenversicherung ein lupenreines Umlageverfahren fährt, also lediglich eine minimale Schwankungsreserve als sogenannte Sicherheitsrücklage vorweist, setzt das im modifizierten Anwartschaftsdeckungsverfahren finanzierte VZB auf die Kapitaldeckung zur langfristigen Sicherstellung der Versorgungsansprüche.
Das ist nicht falsch. Aber es ist nur die halbe Wahrheit.
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin wird nämlich erst seit der Satzungsänderung zum 01. Januar 2008 offiziell im modifizierten Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert.
„Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Satzung war es möglich, …die Mitglieder in ein neues Beitrags- und Leistungssystem zu überführen, …“ (aus dem Geschäfts- und Lagebericht des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin zum Jahresabschluss 2007, unterzeichnet von dessen Vorsitzenden Albert Essink (Freier VerbandDeutscher Zahnärzte) und dessen stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Ingo Rellermeier (Verband der Zahnärzte von BerlinBerliner Verband), S. 13)
Von seiner Gründung zum 01.10 1965 bis ins Jahr.2007, also mehr als 4 Jahrzehnte lang, ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin gerade nicht in einem modifizierten Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert worden, sondern in einem lupenreinen Anwartschaftsdeckungsverfahren.
Haben Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon einmal gefragt, warum die Verantwortlichen im Versorgungswerk es für nötig befunden haben, die Finanzierungsgrundlage Ihrer Altersversorgung zu wechseln? Nein? Wenn nicht, dann tun Sie das bitte jetzt. Es geht um Ihre zukünftige Rente!
(Und lassen Sie sich dabei nicht hinter die Fichte führen. Wenn das Versorgungswerk auf die Kapitaldeckung nur „setzt“, sagt dies nichts darüber aus, in welcher Höhe Ihre Anwartschaften und Renten gedeckt sind.)
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Für die BUZ
Ihr Dr. Helmut Dohmeier – de Haan
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Thema: Allgemein, Versorgungswerk | Kommentare (2) | Autor: Dr. Dohmeier

