Beiträge vom July, 2009

„Dem Bestimmungen gemäß abgerechnet“

Monday, 27. July 2009 19:08

Uns Ulla unter Druck.

Faz.net

Thema: Allgemein, KZV | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Den Bestimmungen gemäß abgerechnet ?

Monday, 27. July 2009 19:06

Gemeinsame Presseinformation vom 24. Juli 2009

Die KZV Berlin:

Vergessener Datenschutz / Erschwindelte Presseausweise / Bezahltes Gedenken – nur die Spitze eines Eisberges. [...]

Thema: Allgemein, KZV | Kommentare (1) | Autor: Dr. Dohmeier

Auf die Polemik des Verbandes der Zahnärzte von Berlin ist Verlass, was kümmern da noch Fakten?

Friday, 24. July 2009 20:19

Aus dem Internet – Auftritt des Verbandes der Zahnärzte von Berlin bis zum 24. Juli 2009

Warnung vor einem Schnellschuß

  • Über ein Intemetforum einer besonders klagefreundlichen Oppositionsliste werden Sie über angeblich unkorrekte
    Beitragsmitteilungen unseres Versorgungswerkes unterrichtet.
    Ferner werden Sie dazu bewogen, ein Widerspruchsverfahren einzuleiten.
  • Der Verband der Zahnärzte von Benin erlaubt sich, Sie über diese
    Mitteilung korrekt und sachlich aufzuklären.
  • Das Versorgungswerk hat mit dieser Anwartschaftsmitteilung über Ihre
    berechnete Anwartschaftshöhe für das Stichjahr 31.12.2007 informiert.
  • Diese Mitteilungen stellen keine rechtsverbindlichen Anwartschafts-bescheide dar.

Aus dem Internet – Auftritt des Verbandes der Zahnärzte von Berlin ab dem 24. Juli 2009

Warnung vor einem Schnellschuß

  • Über das Intemetforum einer besonders klagefreudigen Oppositionsliste werden Sie über angeblich unkorrekte Beitragsmitteilungen unseres Versorgungswerkes unterrichtet.
    Ferner werden Sie dazu bewogen, ein Widerspruchsverfahren einzuleiten.
  • Der Verband der Zahnärzte von Berlin erlaubt sich, Sie über diese
    Mitteilung korrekt und sachlich aufzuklären.
  • Das Versorgungswelk hat einen ‘Bescheid nach § 42 Abs. 2 der Satzung” verschickt
  • Damit ist ganz klar der Charakter dieses Schreibens definiert. Es ist keine unverbindliche Information sondern eindeutig ein Bescheid mit Widerspruchsbelehrung.

Lesen Sie dazu bitte auch

Der Schuß aus der Hüfte

Thema: Allgemein, Versorgungswerk | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Die Kollegen des VdZB werden gebeten Ihren Internetauftritt entsprechend zu korrigieren. Bescheide sind rechtsverbindlich.

Thursday, 23. July 2009 12:05

Antwortschreiben des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin auf eine Anfrage von BUZ e. V.:

Sehr geehrter Herr Dr. Domeyer-de Haan,
sehr verehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
das auf der Internetseite des VdZB angesprochene Schreiben des Versorgungswerkes der ZÄK Berlin trägt die Überschrift: “Bescheid nach § 42 Abs. 2 der Satzung”.
Damit ist ganz klar der Charakter dieses Schreibens definiert. Es ist keine unverbindliche Information sondern eindeutig ein Bescheid mit Widerspruchsbelehrung. Der Inhalt ist von einigen Kollegen nach dem ersten unvollständigen Überfliegen missverstanden worden. Die Satzung schreibt uns vor, den Mitgliedern aus der Zeit vor dem 01.01.2008 die bis zum Satzungswechsel erwirtschaftete Anwartschaft per Bescheid mitzuteilen.
Dies ist aber nur ein Teil der Gesamtanwartschaft, die bis zum Renteneintritt erreicht werden wird. Er unterliegt auch weiterhin gemäß der Satzung der zukünftigen Dynamik. Die restliche Anwartschaft errechnet sich unter der neuen Satzung aus den für den Zeitraum ab dem 01.01.2008 errichteten Beiträgen. Aus beiden Teilen errechnet sich dann die Gesamtanwartschaft bzw. -rente.
Der Bescheid, der jetzt erteilt wurde und einigen Kollegen noch erteilt werden wird, ist erforderlich, um das alte System rechnerisch abzuschließen.
Die Kollegen des VdZB bitte ich, Ihren Internetauftritt entsprechend zu korrigieren.
Mit kollegialem Gruß
Albert Essink

Thema: Allgemein, Versorgungswerk | Kommentare (2) | Autor: Dr. Dohmeier

Was denn nun, ein rechtsverbindlicher Bescheid oder nur eine “Information”?

Tuesday, 21. July 2009 9:24

Zu den Ende Juni versandten Bescheiden an die Mitglieder des Versorgungswerkes schreibt der Verband der Zahnärzte von Berlin:

“(…) Der Verband der Zahnärzte von Berlin erlaubt sich, Sie über diese Mitteilung korrekt und sachlich aufzuklären.

Das Versorgungswerk hat mit dieser Anwartschaftsmitteilung über Ihre berechnete Anwartschaftshöhe für das Stichjahr 31.12.2007 informiert. Diese Mitteilungen stellen keine rechtsverbindlichen Anwartschaftsbescheide dar.(…).”

Dazu lesen wir auf der Internetseite des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin den bei oberflächlicher Lektüre scheinbar harmlosen Hinweis: (…) Der Bescheid nach § 42 Abs. 2 ist ausschließlich eine Information über die Anwartschaft aus Beiträgen bis 2007, die satzungsgemäß als Bescheid zu versenden ist.(…).

Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch der Hinweis auf den § 42 Abs.2. der Satzung:

§ 42
Mitglieder mit Beitragszeiten bis Dezember 2007

(…)

(2) Aus sämtlichen für Zeiten vor dem 1. Januar 2008 geleisteten Beiträgen werden die erworbenen monatlichen Anwartschaften auf Altersrente nach § 22 Abs. 4 der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Satzung des Versorgungswerkes ermittelt. Diese Anwartschaften nehmen auch zukünftig an Leistungsverbesserungen nach § 33 der vorliegenden Satzung in der Art teil, dass der zuletzt festgestellte Betrag jeweils um einen Prozentpunkt erhöht wird. Die so ermittelte Altersrente erhöht sich bei Vorliegen der Voraussetzungen um den Zuschlag nach § 18 Abs. 5 der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Satzung des Versorgungswerkes. Die Anwartschaften nach diesem Absatz sind dem Mitglied durch Bescheid rechtsverbindlich mitzuteilen.

Lesen Sie dazu auch:

2009-20-07-anfrage-vswk

http://www.iuzb.org/wordpress/


Thema: Allgemein, Versorgungswerk, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (1) | Autor: Dr. Dohmeier

Leider wieder nur der übliche KZV-Vorstand-Reinwasch-Artikel

Monday, 13. July 2009 9:50

Sollten Sie in dem folgenden  Artikel ein sachliches Argument gegen die Ausführungen im vorläfigen Rechnungsprüfungsbericht 2006 finden, senden Sie es mir bitte.

Ausschnitt aus dem Bericht über die Vertreterversammlung am 15.Juni 2009 (MBZ Heft 7/8 2009)

(…)

Vorläufiger Bericht des Rechnungsprüfungsausschuss für 2006

Die folgenden 90 Minuten waren von erhitzten Debatten und Wortgefechten, die wiederholt der sachlichen Argumentation entbehrten, gekennzeichnet. Dr. Dohmeyer-de-Haan berichtete in seiner Funktion als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) über den vorläufigen Bericht des RPA für das Rechnungsjahr 2006. In dem knapp 4 Seiten umfassenden Bericht heißt es u.a.: “Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt (…) fest, dass er vom Vorstand in seiner Tätigkeit massiv behindert worden ist und wird. (…) Wegen der Weigerung des Vorstandes (…) die Einsichtnahme in die Konten (…) zu ermöglichen und erbetene Auskünfte zu erteilen, ist der von uns bis zum 31.03.2009 zu erstattende Bericht notwendigerweise lückenhaft. Aus den Unterlagen, die uns vom Vorstand für das Jahr 2006 allein zugänglich gemacht und von uns stichprobenartig überprüft worden sind, ergibt sich nach unseren bisherigen Erkenntnissen bereits ein Schaden in Höhe von ca. 80. 000.-für das Jahr 2006, welcher der KZV durch das Verwaltungshandeln ihres Vorstandes entstanden ist.”

In ruhiger und sachlicher Art nahm Dr. Pochhammer als zuständiges Mitglied des Vorstandes dazu Stellung.

Er bestätigte das Vorliegen des Berichts, wolle aber nicht auf Details eingehen, da dies ausführlich in dem Antwortschreiben des Vorstandes geschehen sei. Es werden falsche Behauptungen aufgestellt, z.B. dass der Vorstand massiv die Arbeit des RPA behindert habe. Dies ist unwahr, der RPA habe alle Unterlagen der Finanzbuchhaltung erhalten und jeden Beleg in den letzten 15 Monaten geprüft. Der Vorstand hätte zu jeder Zeit für Fragen und Auskünfte zur Verfügung gestanden.

Dr. Pochhamer verwies ausdrücklich darauf, dass Honorarkonten laut einem Beschluss der W vom Vorstand nicht offen gelegt werden dürfen. Er warf den Mitgliedern des RPA vor, bewusst zu suggerieren, ein Schaden sei entstanden und der Vorstand lege ein unseriöses Verhalten an den Tag.
Beispielhaft erläuterte die kaufmännische Geschäftsführerin der KZV Berlin, Frau Pache, die Führung der Honorarkonten unter Einbehaltung des Datenschutzes und das buchungstechnische Vorgehen.

Immer wieder wurden die Ausführungen und Redebeiträge von Zwischenrufen unterbrochen. Einzelne Wortmeldungen drückten den Unmut der Vertreter aus, wie dünn und dürftig doch die Ergebnisse des RPA seien. Dr. Schleithoff stellte dazu später unter TOP 8 fest: “Eine RPA-Ordnung musste deshalb beschlossen werden, weil die Arbeit des RPA als nicht ausreichend empfunden wurde.” Dr. Schmiedel ergänzte, er sei enttäuscht von der Arbeit des RPA. “Die stichprobenartige Prüfung beinhaltet nur die Diskreditierung des Vorstandes. (…) Hier werden politische Ziele verfolgt und ausgeschlachtet. 3 ½ Seiten Bericht des RPA, das ist dünn und schadet am Ende dem Berufsstand”, so Dr. Schmiedel.

Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2006

So kam es nach knapp 2 Stunden Debatte zur geheimen Abstimmung. Unter der Aufsicht des Justiziars Karl Euwens von der KZV Berlin wurde darüber abgestimmt, ob der Vorstand in Bezug auf das Rechnungsjahr 2006 von den Vorwürfen entlastet wird. Mit 21 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde der Vorstand entlastet. Dr. Husemann dankte dafür im Namen des Vorstandes und der beteiligten Mitarbeiter der KZV Berlin.

Thema: Allgemein, KZV | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Hinweise zu Ihrer Anwartschaftsmitteilung von IUZB und GPZ

Wednesday, 8. July 2009 9:00

http://www.iuzb.org/wordpress/

http://www.gpz-in-berlin.de/cave-rentenbescheide-des-versorgungswerks/

Thema: Allgemein, Versorgungswerk | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier