Friday, 12. September 2008 20:23
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin hat am 11. September 2008 unter der Überschrift:
KZV-Berlin: Wirtschaftsprüfer-Gutachten bestätigt tadellose Haushaltsführung eine Presseinformation herausgegeben.
Diese Presseinformation ist in vielen Punkten irreführend.
Das beginnt schon in der Überschrift. An keiner Stelle des Gutachtens wird dem KZV – Vorstand eine tadellose Haushaltsführung bescheinigt. Ganz im Gegenteil enthält die “Zusammenfassende Aussage des Gutachtens” folgenden Tadel, der in dem von der KZV aus dem Gutachten zitierten Text unterschlagen wird:
“Für den Vorstand der KZV Berlin besteht jedoch Handlungsbedarf hinsichtlich der weiteren Standardisierung der Prüfung und Freigabe von Reisekostenabrechnungen.”
Dazu heißt es im Gutachten selbst:
“In vereinzelten anderen Fällen gab es Unstimmigkeiten bei Ansatz von Sitzungsgeld bei tagesübergreifenden oder mehrtägigen Veranstaltungen.”
und :
“Die notwendigen weiteren Unterschriften zur sachlichen Richtigkeit, zur rechnerischen Richtigkeit und zur Zahlungsanweisung waren in einzelnen Fällen unvollständig.”
Wer daraus schließen zu können glaubt, dass die Verwaltung der Finanzen tadellos war, muss etwas nicht richtig verstanden haben.
Aber das Gutachten tadelt noch mehr:
“Für eine Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin am 30. April 2005 sind vom Vorstand Zahlungsanweisungen erteilt worden, ohne dass bereits nachvollziehbar eine Abrechnung des jeweiligen Dozenten vorgelegen hat.”
Der Vorstand dieser KZV hält es also für tadellos, wenn er Dozenten Gelder anweist, ohne dass dafür nachvollziehbare Abrechnungen vorliegen. Das sind die Gelder der Kolleginnen und Kollegen!
Das Gutachten kann auch deshalb nicht zur Attestierung einer tadellosen Haushaltsführung durch den Vorstand der KZV dienen, weil es sich überhaupt nicht im Einzelnen mit den zahlreichen Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses, gegen den es ja gerichtet sein sollte, auseinandersetzt. Es werden nur einige wenige Punkte herausgegriffen. Die Mehrzahl der Beanstandungen bleibt unerwähnt. Selbst in den ausgewählten Punkten wird noch – wenn auch milde – Kritik geübt. [...]