Saturday, 19. July 2008 22:16
Rechnungsprüfungsbericht 2005 der KZV Berlin darf im Internet veröffentlicht werden !
Vor dem Landgericht Berlin hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin K.d.ö.R. in dem Verfahren 27 O 314/08 versucht zu unterbinden, dass die IUZB e. V. den Rechnungsprüfungsbericht für das Jahr 2005 des KZV eigenen Rechnungsprüfungsausschusses auf ihrer Website vollständig ins Internet stellt (konkret hier).
Die KZV Berlin ist mit Ihrer Klage vor dem LG Berlin heute unterlegen, wie die 27. Kammer nach kurzer Beratung noch am frühen Nachmittag mitteilte.
Die genaue Urteilsbegründung für die Klageabweisung steht noch aus.
Festzustellen ist jedoch, dass dieses Urteil eine Stärkung der Rechte der Vertreterversammlung der KZV Berlin und deren Mitgliedern und Wahllisten darstellt, denn es unterstützt die gewählten Mitglieder des obersten Organs bei ihrer Aufgabe, ihre gesetzlichen Überwachungs- und Prüfungsaufgaben nach § 79 Absatz 3 SGB V* wahrzunehmen.
Die Vertreter der KZV hingegen, ein hauseigener Justitiar und ein externer Rechtsanwalt, konnten im vorliegenden Fall offensichtlich weder mit ihren Kernargumenten, welche sich auf eine Verschwiegenheitspflicht nach § 16 der Satzung der KZV Berlin und sogar (!) auf § 203 StGB stützten, noch mit ihren sonstigen umfangreichsten Ausführungen das Gericht überzeugen.
An der heutigen öffentlichen Verhandlung nahmen als interessierte Zuhörer etliche oppositionelle Mitglieder der Vertreterversammlung der KZV Berlin teil.
Die 27. Kammer des LG Berlin hatte übrigens am 17.04.2008 auch bereits das von der KZV Berlin betriebene Verfahren gegen den Berliner Tagesspiegel zurückgewiesen.
http://www.gerber-beratung.de/denkmodelle/?p=136