Beiträge vom December, 2007

Kommentar zum Urteil von U.Gerber

Wednesday, 26. December 2007 14:01

Klagen bis das Urteil “stimmt”? von U. Gerber
“Von Selbstkritik keine Spurt”, titelt Herr Dr. Dohmeier treffend in seinem Blog.

Nein, selbstverständlich nicht. Der Kammervorstand schreibt in seinen beiden Veröffentlichungen ja nur formaljuristisch in seiner Eigenschaft als Vorstand. Tatsächlich schreiben die Vorstandsmitglieder in eigener Sache – nämlich als Kandidaten, welche wiedergewählt werden wollen und nun zusehen, wie sie selbst ohne Schaden zu nehmen aus der Misere herauskommen und hierbei selbstkritiklos versuchen, den Schwarzen Peter an Andere weiterzuschieben. [...]

Thema: Allgemein, Zahnärztekammer | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Offener Brief an den Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin

Tuesday, 25. December 2007 17:44

Dr. H. Dohmeier-de Haan

Offener Brief

Berlin 23.12.2007

Sehr geehrter Herr Kollege Schmiedel,

nach der Lektüre Ihrer Presseerklärung auf der Internetseite der Zahnärztekammer Berlin und Ihrem Rundschreiben an alle Berliner Kolleginnen und Kollegen frage ich mich, ob Sie den sehr klaren Ausführungen der Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Berlin wirklich zugehört haben. [...]

Thema: Allgemein, Zahnärztekammer | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Von Selbstkritik keine Spur

Monday, 24. December 2007 1:23

Rundschreiben des Vorstand der Zahnärztekammer Berlin vom 19. Dezember 2007 an alle Berliner Kolleginnen und Kollegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der letzten Wahl zur Delegiertenversammlung im Dezember 2006 hatte der in seinen Entscheidungen von Weisungen der Delegiertenversammlung und des Vorstandes unabhängige Wahlausschuss einstimmig entschieden, die von der Post am Montag, dem 04.12.2006, zugestellten ca. 70 Wahlbriefe mit in das Wahlergebnis einzubeziehen. Diese Wahlbriefe waren dabei unzweifelhaft während des offiziellen Wahlzeitraums, der am 03.12.2006, also an einem Sonntag, endete, zur Post gegeben worden. Der Wahlausschuss, dem neben 2 Volljuristen auch 4 Zahnärzte angehörten, hat dabei eine Verfahrensweise fortgesetzt, die es bei allen bisherigen Kammerwahlen ermöglicht hat, möglichst viele Wählerstimmen mit in das Wahlergebnis einzubeziehen. Es ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, dass bei Fristen, deren Ende auf einen Sonnabend bzw. Sonn- oder Feiertag fällt, auch die an dem nachfolgenden Werktag zugestellten Posteingänge noch als fristwahrend anzusehen sind. In der Vergangenheit ist deshalb auch kein Berliner Kollege auf die Idee gekommen, diese Verfahrensweise anzufechten. Dennoch haben 5 Berliner Zahnärzte, denen das Wahlergebnis in der Delegiertenversammlung die Oppositionsrolle zugewiesen hat, gegen diese unabhängige Entscheidung des Wahlausschusses geklagt. [...]

Thema: Allgemein, Zahnärztekammer | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 ungültig (Nr. 41/2007)

Friday, 21. December 2007 4:58

Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Berlin Nr. 41/2007 vom 19.12.2007

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass die Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 für ungültig zu erklären ist. Dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören kraft Gesetzes sämtliche in Berlin praktizierenden Zahnärzte und Zahnärztinnen (ca. 5.000) an. Fünf der 45 im vergangenen Winter gewählten Mitglieder der Delegiertenversammlung – des wichtigsten Organs der Körperschaft – hatten die Gültigkeit der Wahl angefochten. Sie hatten beanstandet, dass bei der Stimmauszählung Wahlbriefe berücksichtigt worden waren, die erst nach Ablauf der auf einen Zeitraum bis einschließlich Sonntag, den 3. Dezember 2006 festgesetzten Wahlzeit bei der Zahnärztekammer Berlin eingetroffen waren.

Die Klage hatte Erfolg. Die Zahnärztekammer konnte sich mit ihrem Argument, die Wahlfrist habe sich auch auf den nachfolgenden Montag erstreckt, weil am Sonntag keine Post zugestellt werde, nicht durchsetzen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts und des Zivilrechts, auf die sich die beklagte Zahnärztekammer berufen hatte, für das Wahlgeschehen weder direkt noch sinngemäß heranzuziehen seien. Außerdem sei der Schutz der Sonntagsruhe, der den betreffenden Vorschriften über die Fristverlängerung auf den Montag zugrunde liege, gerade im Bereich des Wahlrechts zurückgedrängt. So fänden z.B. politische Wahlen in Deutschland grundsätzlich sonntags statt, woraus sich auch der Begriff des „Wahlsonntags“ entwickelt habe.

Das zulässige Rechtsmittel gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung. Wird das Urteil rechtskräftig, so muss eine Neuwahl durchgeführt werden.

Urteil der 14. Kammer vom 19. Dezember 2007 – VG 14 A 27.07 -

Lesen Sie dazu auch die Presseerklärung der Zahnärztekammer Berlin

http://www.zaek-berlin.de/

Thema: Allgemein, Zahnärztekammer | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

DAZ Forum 93 erschienen

Thursday, 20. December 2007 14:08

Golfschläger-Schwingen im Dienste der Kollegenschaft ? [...]

Thema: Allgemein, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Vertreterversammlung im Berliner Versorgungswerk verabschiedet neue Satzung.

Friday, 14. December 2007 8:01

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes Berlin hat am 12.12.2007 eine neue Satzung verabschiedet. [...]

Thema: Allgemein, Versorgungswerk | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier

Bilden Sie sich ein Urteil. Fordern Sie den vollständigen Bericht.

Saturday, 8. December 2007 14:56

Der Verband der Zahnärzte von Berlin feiert einen Pyrrhussieg:

Entlastung für 2005 erteilt !

Auf Antrag von Koll. Hessberger (IUZB) ist dem Vorstand der KZV Berlin in der letzten Vertreterversammlung am 03.12. Entlastung für das Jahr 2005 erteilt worden. In einer geheimen namentliche Abstimmung stimmten 20 Koll. mit Ja, 16 mit Nein und 2 enthielten sich der Stimme. Damit wurde eine Prüfung die sich seit März hingezogen hat im 3.Anlauf in der VV zu Ende gebracht. Nur an Sitzungsgeldern für die 3 Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses (Dohmeier-de Haan, Klutke, Palloks) wurden dabei mehr als € 13.000,- aufgewandt. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand innerhalb der KZV wird auf ca. € 8.000,- geschätzt. Früher wurde eine Grenze von € 1.000,- nicht überschritten. Aufgedeckt wurden Revisionsbeträge in Höhe von ca. € 2.000,- Jeder Kollege möge sich sein objektives Urteil darüber bilden.

Lesen Sie dazu auch:

DZW Artikel und “Leserbrief”

 

Thema: Allgemein, KZV | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier