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Wahlanfechtung
Sunday, 15. April 2007 22:41
In der Verwaltungsstreitsache Olaf Cornehlsen und 4 andere gegen Zahnärztekammer Berlin wurde begehrte Fristverlängerung bis zum 10.04.07 gewährt.
Aus dem Schreiben der Vertreter der Beklagten vom 12.03.2007:
Eine Verlängerung ist notwendig, da uns das Mandat erst jetzt übertragen worden ist, die Sach- und Rechtslage komplex ist und auch noch ausstehende Rücksprachen mit der Mandantschaft erfordert. Hinzu kommt, dass die Arbeitsbelastung der Praxis auch in Anbetracht der bevorstehenden Osterferien besonders hoch ist.
Thema: Zahnärztekammer | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
