Der Beschluss der Delegiertenversammlung vom 20.06.2002
Monday, 26. June 2006 21:19
Bei der Begründung für eine vollständige Trennung des Versorgungswerks von der Kammer wird von den Befürwortern einer solchen Lösung immer wieder der Beschluss der Delgiertenversammlung vom 20.06.2002 erwähnt.
Im Geschäftsbericht des Versorgungswerk für das Jahr 2001 heißt es dazu:
“Die Delegiertenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2002 dem Satzungsausschuß den Auftrag erteilt, sich beim Gesetzgeber nachhaltig für die Gründung einer eigenen Körperschaft „Versorgungswerk“ einzusetzen und das jetzige Versorgungswerk in diese neue Körperschaft zu überführen.
Einer der wesentlichen Gründe für diesen Beschluß liegt in der mangelnden Mitwirkungsmöglichkeit der Mitglieder aus Brandenburg und Bremen in den Organen des Versorgungswerkes.”
Was bedauerlicherweise nicht erwähnt wird ist,dass man damals davon ausging,dass dieses Mitbestimmungsrecht der Bremer und Brandenburger Kollegen nur durch eine neue, von der Kammer vollständig unabhängige Korperschaft zu gewährleisten sei.
Heute wissen wir, dass dem nicht so ist.
Und wenn ich richtig informiert bin, stand die Apothekerkammer vor einem ähnlichen Problem und befürwortet dennoch es bei der auch weiterhin möglichen Verbindung zwischen Versorgungswerk und Kammer zu belassen.
Thema: Allgemein, Zahnärztekammer | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
