Pressemitteilung des BVAZ vom 27.07.2010
Tuesday, 27. July 2010 22:04
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!
Thema: Allgemein, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
Tuesday, 27. July 2010 22:04
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!
Thema: Allgemein, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
Thursday, 29. April 2010 23:24
Thema: Allgemein, Versorgungswerk, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
Friday, 8. January 2010 0:13
Internetseite des Verbandes der Zahnärzte von Berlin
VV der KZV vom 15.06.2009 TOP 6
Vorläufiger Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der KZV Berlin für das Rechnungsjahr 2006. (Auszüge aus dem Wortprotokoll)
(…)
Herr Koll. Dohmeier-de Haan:
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorstand räumt ein, dass er den Rechnungsprüfungsausschuss die Einsichtnahme in bestimmte Konten (*) verweigert hat.(…) Das ist bedauerlich, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die in § 79 Abs. 3 SGB V enthaltene Regelung ist zwingend und … kann nicht durch Satzungsvorschriften beschränkt werden. Der Anspruch auf (…) Einsichten (in) bestimmte(r) Konten ist auch nicht aus anderen Gründen eingeschränkt. (…) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben deshalb nunmehr den Vorstand auf Gewährung der Einsichtnahme in diese Konten verklagt.
Wegen der dem Rechnungsprüfungsausschuss vom Vorstand verweigerten Einsichtnahme in mehrere Konten kann der Rechnungsprüfungsausschuss keine Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes (geben). hier weiterlesen [...]
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Wednesday, 14. October 2009 11:37
DZW 13. Oktober 2009 | Politik aktuell
Direktabrechung und Kostenerstattung – Selektivverträge nur bei Vorteilen für Zahnärzte
FVDZ-Hauptversammlung im Spagat zwischen Hoffnung und Realität – keine echte Handlungsoption für Selektivverträge –
Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Ende vergangener Woche in Warnemünde war geprägt vom Spagat zwischen Hoffnung auf Veränderung durch eine neue schwarz-gelbe Bundesregierung und der Realität des Gesundheitssystems in Deutschland. „Wir haben hier dieselben Forderungen und diskutieren dieselben Anträge zu Direktabrechnung und Kostenerstattung, die wir schon seit Jahren gebetsmühlenartig immer wieder verabschieden“, so ein Delegierter in der langen Diskussion zu den Anträgen zum Gesundheitswesen allgemein. [...]
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Thursday, 1. October 2009 8:53
Selektivverträge
Aus diesem Grund empfiehlt BUZ der Vertreterversammlung der KZV Berlin auf der außerordentlichen Vertreterversammlung der KZV Berlin am 14.09.2009 die Verabschiedung einer Resolution auf der Grundlage der Pressemitteilung des Deutschen Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) vom 18.08.2009.
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Thursday, 24. September 2009 12:18
an den Vorstand der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), Herrn Prof. Herbert Rebscher
Köln, den 08.09.2009 -
Sehr geehrter Herr Professor Rebscher,
der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde bittet Sie um eine Stellungnahme zu dem jüngsten Selektivvertrag der DAK. Dieser Vertrag soll unter dem Management der Firma Indento den Versicherten der DAK u.a. günstigen Zahnersatz der Firma Imex vermitteln. Zahnärzte, die sich bereit erklären, bei Imex arbeiten zu lassen und die Professionelle Zahnreinigung für pauschal 50 Euro anzubieten, bekommen von der DAK interessierte Patienten zugewiesen.
Den Vertragsabschluß zwischen der DAK und Indento(Imex) könnte man zu den „verzweifelten Marketinggags” der vom Gesetzgeber gegängelten Krankenkassen zählen, von denen Sie selber erst kürzlich kritisch gesprochen haben. Er könnte aber auch von wesentlich größerer Tragweite sein. [...]
Thema: Allgemein, Zahnärztekammer, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
Tuesday, 21. July 2009 9:24
Zu den Ende Juni versandten Bescheiden an die Mitglieder des Versorgungswerkes schreibt der Verband der Zahnärzte von Berlin:
“(…) Der Verband der Zahnärzte von Berlin erlaubt sich, Sie über diese Mitteilung korrekt und sachlich aufzuklären.
Das Versorgungswerk hat mit dieser Anwartschaftsmitteilung über Ihre berechnete Anwartschaftshöhe für das Stichjahr 31.12.2007 informiert. Diese Mitteilungen stellen keine rechtsverbindlichen Anwartschaftsbescheide dar.(…).”
Dazu lesen wir auf der Internetseite des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin den bei oberflächlicher Lektüre scheinbar harmlosen Hinweis: (…) Der Bescheid nach § 42 Abs. 2 ist ausschließlich eine Information über die Anwartschaft aus Beiträgen bis 2007, die satzungsgemäß als Bescheid zu versenden ist.(…).
Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch der Hinweis auf den § 42 Abs.2. der Satzung:
§ 42
Mitglieder mit Beitragszeiten bis Dezember 2007
(…)
(2) Aus sämtlichen für Zeiten vor dem 1. Januar 2008 geleisteten Beiträgen werden die erworbenen monatlichen Anwartschaften auf Altersrente nach § 22 Abs. 4 der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Satzung des Versorgungswerkes ermittelt. Diese Anwartschaften nehmen auch zukünftig an Leistungsverbesserungen nach § 33 der vorliegenden Satzung in der Art teil, dass der zuletzt festgestellte Betrag jeweils um einen Prozentpunkt erhöht wird. Die so ermittelte Altersrente erhöht sich bei Vorliegen der Voraussetzungen um den Zuschlag nach § 18 Abs. 5 der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Satzung des Versorgungswerkes. Die Anwartschaften nach diesem Absatz sind dem Mitglied durch Bescheid rechtsverbindlich mitzuteilen.
Lesen Sie dazu auch:
http://www.iuzb.org/wordpress/
Thema: Allgemein, Versorgungswerk, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (1) | Autor: Dr. Dohmeier
Wednesday, 17. June 2009 10:25
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand räumt ein, dass er dem Rechnungsprüfungsausschuss die Einsichtnahme in bestimmte Konten verweigert. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die in § 79 Abs. 3 SGB V enthaltene Regelung ist zwingend und kann nicht durch Satzungsvorschriften beschränkt werden.
Der Anspruch auf Einsicht in bestimmte Konten ist auch nicht aus anderen Gründen eingeschränkt. Anhaltspunkte dafür, dass in den Unterlagen Informationen enthalten sind, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist, liegen – entgegen dem vom Vorstand bis dahin erweckten Eindruck – nicht vor.
Das ist dem Vorstand mit Schreiben vom 13.05.2009 selbst von der Aufsichtsbehörde mitgeteilt worden.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss haben deshalb nunmehr den Vorstand auf Gewährung der Einsichtnahme in diese Konten verklagt.
Wegen der dem Rechnungsprüfungsausschuss vom Vorstand verweigerten Einsichtnahme in mehrere Konten kann der Rechnungsprüfungsausschuss keine Empfehlung zur Entlastung des Vorstands abgeben. Er würde sich damit selbst Haftungsansprüchen aussetzen.
Ein Eingehen auf die Erklärungsversuche des Vorstands zu den weiteren Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses erübrigt sich deshalb, und zwar auch für die Fälle, in denen der Vorstand keine Beanstandungen seiner Tätigkeit zu erkennen vermag.
Es ist Aufgabe der Vertreterversammlung, den Vorstand zu kontrollieren, und nicht Aufgabe des Vorstands, der Vertreterversammlung Änderungen des Rechnungsprüfungsberichts vorzuschlagen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss sieht seinen Bericht wegen der verweigerten Konteneinsicht für das Jahr 2006 als vorläufig beendet an und hat keine Veranlassung, daran irgendwelche Änderungen vorzunehmen.
Dohmeier-de Haan , Klutke, Palloks
Thema: Allgemein, zahnärztliche Selbstverwaltung allgemein | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
Tuesday, 3. March 2009 16:11
(…)
http://www.zahn-online.de/presse/presse4875.php
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Sunday, 28. December 2008 9:33
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