namedropping als Wahlwerbung in eigener Sache
Sunday, 22. August 2010 22:35
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Anhang finden Sie ein Schreiben des Wahlauschusses, dass von den Listenführern der “Liste Husemann und Pochhammer für den Verband der Zahnärzte von Berlin “ als “Sonderrundschreiben” des KZV Vorstandes an alle wahlberechtigten Mitglieder der KZV Berlin versandt worden ist. Dies ist kein faires, die demokratischen Spielregeln respektierendes Verhalten. Als hauptamtliche Vorstandsmitglieder und gleichzeitige Kandidaten für die Wahl zur Vertreterversammlung, haben sich die Kollegen Pochhammer und Husemann aus der Wahlabwicklung und den Wahlinformationen des Wahlausschusses vollständig herauszuhalten. Wenn überhaupt, wäre es möglicherweise vertretbar gewesen, dass die Vorsitzende der Vertreterversammlung ein Begleitschreiben mit einem Aufruf zur regen Wahlbeteiligung beigelegt hätte.
Helmut Dohmeier-de Haan
“namedropping” ( Wikipedia) :
In Bezug auf Marketingaktivitäten bezeichnet der Begriff den Vorgang, den Namen des Produktes, der Marke oder des Unternehmens bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit zu erwähnen, um deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Gemeint ist aber auch, ein Produkt mit einer bestimmten Person oder Marke in Verbindung zu setzen, um den Bekanntheitswert des Produktes zu erhöhen. Die Prominenz der Person oder Marke soll dabei signalisieren, dass das Produkt besonders attraktiv oder wichtig ist.
Thema: Allgemein, KZV, KZV Wahl 2010 | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier
