Eine Lehrstunde über das “Wesen der Demokratur”
Tuesday, 14. May 2013 22:16
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
der wiedergewählte Präsident der Zahnärztekammer Berlin Dr. W. Schmiedel fühlt sich in einem Artikel der Zeitung des Berliner Verbandes dazu berufen, uns über das „Wesen der Demokratie“ zu belehren.
Wir erinnern uns:
Bei der Wahl der Berliner Delegierten zur Bundeszahnärztekammer in der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 28.02. 2013 vom Kollegen Hessberger (Union 2012) nach dem Grund für die Ungültigkeit eines Wahlzettels gefragt, hatte der Kollege Schmiedel den Delegierten wahrheitswidrig mitgeteilt, dass auf dem in Frage stehenden Wahlzettel fünf statt der maximal zulässigen vier Ja-Stimmen angekreuzt worden seien. Ohne zu einer alleinigen Entscheidung legitimiert zu sein, qualifizierte er diesen Stimmzettel als ungültig. Nach der Intervention durch Koll.Hessberger und dessen Einsichtnahme in die Wahlunterlage, räumte der Kollege Schmiedel ein, dass entgegen seiner zuvor an die Delegierten gegebene Information auf dem Stimmzettel nicht fünf sondern drei Ja – Stimmen angekreuzt worden waren.
Damit handelte es sich um eine gültige Stimmabgabe.
Wie erinnern uns auch daran:
„(…)Für den Bereich des Bundes, der Länder und der Gemeinden ist anerkannt, dass sich das Demokratieprinzip unter anderem im sog. Spiegelbildlichkeitsgrundsatz manifestiert, demzufolge Ausschüsse eines Parlamentes die Zusammensetzung des Plenums verkleinert abbilden müssen. Den Maßstab für diesen den gewählten Delegierten bzw. den von ihnen gebildeten Fraktionen zustehenden Anspruch auf gleichberechtigte Mitwirkung in der Volksvertretung bildet grundsätzlich das sich aus der Wahlentscheidung ergebende Kräfteverhältnis, mithin also die Sitzzahl der Fraktionen, nicht aber die sich aus einer Koalitionsvereinbarung oder ad-hoc-Zählverbindung ergebende Kräftebündelung, da diese nicht auf den Willen des Wählers zurückzuführen ist und den Erfolgswert der Wählerstimmen verschieben kann.“
Dies weiß natürlich auch der Kammerpräsident. Über diese Hintergründe des Protestes aus den Reihen der gewählten Delegierten informiert er in seinem Artikel aber nicht.
Anstatt sich dafür einzusetzen, dass zum Beispiel im Versorgungswerk sowohl im Verwaltungs- als auch im Aufsichtsausschuss alle Gruppierungen der Vertreterversammlung ihre Informations- und Kontrollrechte für ihre Wähler wahrnehmen können, versucht er die Leser mit formal-demokratischen Argumenten von der der Auseinandersetzung zugrunde liegenden Problematik abzulenken.
Die bedauerliche Dürftigkeit dieses Ablenkungsmanövers unterstreicht er zudem mit einer faden Polemik über nordkoreanische Gepflogenheiten.
Wir erinnern uns auch daran:
Die Entscheidung des Kollegen Essink für den Verwaltungsausschuss nicht mehr zur Verfügung zu stehen, ist das Ergebnis einer arglistigen Inszenierung. Unter Androhung der Offenlegung von angeblichen (?!) „Ungereimtheiten“, sah sich der Kollege Essink nicht mehr in der Lage im Amt zu verbleiben. Der mit diesem Ausscheiden „erreichte“ Personalkompromiss ermöglichte dem Kollegen Schmiedel seine Wiederwahl.
In diesem Licht ist der von ihm geäußerte Dank an den Kollegen Essink für die „herausragende Arbeit zum Wohle unseres Versorgungswerkes“ eine wertlose Floskel.
Mittlerweile pfeifen es die Spatzen von den Dächern der Zahnärztekammer (und der KZV), dass es zur Mitte der Legislaturperiode (aus „gesundheitlichen Gründen“??) aber in jedem Fall ohne neu wählen zu müssen, zu einer Neubesetzung des Amtes des Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin kommen soll.
Das soll das Wesen von Demokratie sein ?
Es ist leider nur ein weiteres Beispiel dafür, wie durch beufsinternen Egoismus und Begehrlichkeit die zahnärztliche Selbstverwaltung in Berlin immer tiefer in die Bedeutungslosigkeit manövriert wird.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Dr. H. Dohmeier-de Haan
Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Dr. Dohmeier



