Rüffel für ZÄK und Versorgungswerk – Liste Kampmann rehabilitiert

Saturday, 19. May 2012 6:19

“Wahlkampf ist keine Aufgabe der ZÄK und des Versorgungswerkes.” – Das stellte das Verwaltungsgericht Berlin in einem von der “Liste Kampmann” sowie den weiteren Berliner Zahnärzten Karola Hein und Gerhard Gneist angestrengten Eilverfahren (Az.: VG 9 L 36.12) am 15. Mai 2012 eindeutig fest und bewog so ZÄK und Versorgungswerk, von der weiteren Verbreitung eines dem Ansehen der Liste Kampmann sowie der beiden weiteren Kollegen potentiell abträglichen Artikels in der Februarausgabe der MBZ Abstand zu nehmen.

Die Lektüre des besagten, von ZÄK und Versorgungswerk zu verantwortenden Artikels war ohne Weiteres geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, die Liste Kampmann obstruiere absichtlich die Dynamisierung der Rentenanwartschaften. Beleg hierfür sind die jüngsten Ausführungen des Kollegen Kopp in der BZZ, denen zufolge die Liste Kampmann sich sogar aktiv gegen die Dynamisierung der Rentenanwartschaften gestellt haben soll. Da dies mitnichten jemals ihre Absicht war und so auch nicht geschehen ist, sahen sich die in dem Artikel angesprochenen Kollegen veranlasst, auf gerichtlichem Wege die weitere Verbreitung dieser Behauptung untersagen zu lassen.

Nachdem das Gericht seine im Grundsatz bestehende Bereitschaft zu erkennen gegeben hatte, dem Antrag insoweit stattgeben zu wollen, erklärten sich Versorgungswerk und ZÄK schließlich auch freiwillig bereit, den Artikel nicht weiter zu verbreiten. Vorher hatte es sich der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegner, Professor Ewer, allerdings nicht nehmen lassen, ein Kaninchen aus dem Hut zu zaubern, um die Antragsgegner doch noch vor dem drohenden Verdikt zu bewahren: Mit Schreiben vom 10. Mai 2012 bestätigte die Senatsverwaltung der ZÄK und dem Versorgungswerk, dass das von der Liste Kampmann bei der Senatsverwaltung vorgelegte Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Übergangsentschädigung für bestimmte Mitglieder des Verwaltungsausschusses die Genehmigung der Beschlussfassung über die Dynamisierung der Renten und Anwartschaften verzögert habe, weil in diesem Gutachten u.a. die Thematik der Diskontinuität aufgegriffen wurde.

Dabei darf freilich nicht übersehen werden, dass die Beschlussfassung zur Rentendynamisierung von der Liste Kampmann nicht nur stets mitgetragen wurde, sondern auch, trotz “verspäteter” Genehmigung, wie beschlossen rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Das Datum des Schreibens der Senatsverwaltung, nämlich der 10. Mai 2012, und damit kurz vor dem Gerichtstermin am 15. Mai 2012, wirft Fragen auf, lässt aber die Möglichkeit offen, dass sich die Senatsverwaltung möglicherweise unbeabsichtigt vor den Karren von ZÄK und Versorgungswerk hat spannen lassen. Fakt ist, dass der Prozessbe-vollmächtigte von ZÄK und Versorgungswerk vor Gericht eingestand, dass das Schreiben zuvor eigens von der Senatsverwaltung angefordert wurde.

Nicht entkräften konnten ZÄK und Versorgungswerk mit diesem Manöver aber den vom Gericht erhobenen Vorwurf, mit ihren Äußerungen zur Liste Kampmann das Sachlichkeitsgebot missachtet zu haben. Dieses, so das Gericht sinngemäß, verpflichte ZÄK und Versorgungswerk als Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Neutralität, insbesondere zur Enthaltung in Wahlkampfangelegenheiten. Dem hätten ZÄK und Versorgungswerk mit dem im Februar diesen Jahres veröffentlichten Artikel in der MBZ im Hinblick auf die Liste Kampmann und weitere Kollegen sowie den nachfolgenden Kommentierungen des Verfahrens nicht ausreichend Rechnung getragen.

So angegangen, war es ZÄK und Versorgungswerk wohl ein besonderes Anliegen, dem Gericht ihre Rechtstreue unter Beweis zu stellen. Sie verzichteten nicht nur auf die weitere Verbreitung des besagten Artikels, sondern erklärten außerdem zu Protokoll, dass sie nie die Absicht gehabt hätten, mit dem Artikel in den Wahlkampf einzugreifen. Führt man sich den Inhalt des besagten Artikels vor Augen, mag man zwar geneigt sein, an andere Absichtserklärungen ähnlicher Art zu denken, etwa die, keine Mauer zu errichten. Indes, die erklärte Absicht ist lobenswert.

Hat der Wolf Kreide gefressen? Jedenfalls existiert nun ein schriftlich dokumentierter Maßstab, an dem sich die künftige Publikationstätigkeit von ZÄK und Versorgungswerk wird messen lassen müssen. Dies ist ein klarer Erfolg der Liste Kampmann, der allen engagierten Kolleginnen und Kollegen zugute kommt.

Die Liste Kampmann begrüßt die (wenn auch späte) Einsicht von ZÄK und Versorgungswerk. Sie nimmt dies als Ermunterung, auch weiterhin zu kämpfen:

- für die Einhaltung demokratischer Grundregeln in den Standesvertretungen;
- für die transparente und wirtschaftliche Verwendung von Mitgliedsbeiträgen;
- für die angemessene Vertretung Berliner Kolleginnen und Kollegen.

Im Sinne dieser Ziele reicht die Liste Kampmann ZÄK und Versorgungswerk gern die Hand zur Zusammenarbeit. – Immer sachlich, versteht sich.

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Der Öffentliche Gesundheitsdienst – die dritte Säule des Gesundheitswesens

Friday, 11. May 2012 11:36

Erfurt (dp) – Rund 500 Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes treffen sich vom 10. bis 12. Mai in Erfurt zu ihrem 62. Wissenschaftlichen Kongress.

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Der Vorstand der KZV bedankt sich herzlich

Monday, 7. May 2012 16:51

Mit großer Erleichterung nimmt der Vorstand den Rechnungsprüfungsbericht 2009 zur Kenntnis. Lesen Sie hierzu den Kommentar des Kollegen Gneist

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AOK feuert weiter auf PKV

Friday, 4. May 2012 6:45

Die private Krankenversicherung legt nicht genug zurück, sagt der AOK-Bundesverband und facht eine längst schwelende Debatte über die Zukunft der PKV an. Auch bei vielen Politikern schwindet der Rückhalt.

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Krankenkassen wollen mehr Einfluss auf Preise in der Zahnmedizin

Wednesday, 2. May 2012 18:50

Stellungnahme des DAZ zum Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes

Troisdorf, den 30.04.2012 – In seinem Positionspapier vom 22.03.2012 erhebt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) folgende Forderungen: 

1. Schutz der Versicherten vor finanzieller Überforderung

2. Sicherung der Qualität zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen

3. Verbesserung der Transparenz der zahnmedizinischen Versorgung

4. Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Personen, die ihre Mundhygiene nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen können durch eine sachgerechte Umsetzung des § 87 Abs. 2i SGB V

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., ein zahnärztlicher Berufsverband, meint dazu:

Der Krankenkassenverband beklagt in seinen Ausführungen, dass die Versicherten bei Leistungen, die über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen, finanziell überfordert würden, da die Rechnungen für diese Leistungen nach der GOZ erstellt werden und somit in diesem Rahmen durch den ZahnArzt frei gestaltet werden können. Der Kassenverband fordert eine „Sonderpreisliste” für Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen bezuschusst werden.

Für privat abzurechnende Leistungen hat das Bundesgesundheitsministerium eine detaillierte Gebührenordnung (GOZ) festgesetzt. Es erscheint nicht nachvollziehbar, weshalb Leistungen, die offenbar nicht dringend erforderlich sind – sonst müssten sie ja von den gesetzlichen Kassen übernommen werden – nicht nach der GOZ abgerechnet werden sollen. Die ZahnÄrzte müssen im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung die „gekürzten” Preise für die Basisversorgung akzeptieren. Was darüber hinausgeht, ist allerdings von den Patienten normal einzukaufen. Wer würde von ‘Apple’ verlangen, für gesetzlich Versicherte das iPhone billiger zu kalkulieren, weil Kommunikation ein menschliches Grundbedürfnis ist?

Aufgabe der gesetzlichen Kassen ist es, ihren Leistungskatalog zu überprüfen, die Versicherten über die medizinischen Hintergründe seiner Festlegung zu informieren und auch die „sozial gekürzten” Honorare für die ZahnÄrzte nicht immer weiter sinken zu lassen.

Die Regelversorgungen, die heute als Berechnungsgrundlage für Zahnersatz-Festzuschüsse dienen, genügen seit ihrer Einführung auch nur durchschnittlichen Versorgungsansprüchen meistens nicht.

Die Kassen selbst haben mit den unlängst abgeschlossenen ergänzenden Verträgen z.B zur endodontischen Versorgung die Liquidation nach GOZ großzügig geöffnet. Begründet wird dies damit, dass so den Patienten der Zugang zu moderner Therapie ermöglicht werden soll. Offensichtlich glauben die Kassen selbst nicht mehr an die Qualität ihrer Leistungszusage.

In seinem Papier kündigt der GKV-Verband an, strukturelle Verbesserungen für die Versorgung alter und behinderter Menschen nur unter Wahrung der Beitragsstabilität in den Leistungskatalog einbeziehen zu wollen. Das bedeutet, dass mehr Leistungen aus dem gleichen Honorarvolumen bezahlt werden sollen.

Anzuerkennen ist, dass in dem Papier eine gewisse Einsicht in die Mangelhaftigkeit des bestehenden Festzuschuss-Systems ausgedrückt wird. Es soll vorerst keine weiteren Festzuschuss-Bereiche geben. Das steht allerdings in einem deutlichen Widerspruch zu den unlängst eingeführten Sonderverträgen für die Endodontie. Sie berauben de facto den Sachleistungsanspruch seines Charakters, indem sie ihn zum Festzuschuss machen. Dadurch kommen auf die Patienten teilweise erhebliche Zuzahlungen zu.

Eine weitere Forderung des Kassenverbandes ist es, die Qualitätssicherung bei den von der GKV bezuschussten Leistungen zu verbessern. Es sollen auch die Möglichkeiten der Datenerfassung für statistische Auswertungen erweitert werden.

Bessere Qualitätssicherung ist eine uralte Forderung des DAZ. Unser Qualitätssicherungsprogramm wurde schon lange vor der Einführung gesetzlicher Vorschriften realisiert. Leider haben die Kassen sich dafür nie (Ausnahme: die AOK-Bayern) interessiert.

Besonders wenig überzeugend wirkt die Forderung der Kassen nach besserer Qualität angesichts von diversen Verträgen mit ZahnÄrzten und zahntechnischen Laboren, die in erster Linie billigere Preise zum Ziel haben – Qualität spielt dabei keine Rolle.

Eine statistische Erfassung von weit mehr Behandlungsdaten als zurzeit möglich, wäre zu Gunsten von mehr Transparenz und fundierteren Diskussionen und Verhandlungen sehr zu begrüßen. Die Erhebung der Daten muss allerdings nach Art und Verwendung strikten Qualitätsvorgaben folgen.

Anprechpartner:     Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende; Mail celina.schaetze@web.de

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)

Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf, Tel. 02241/97228-75, Fax 02241/97228-79

Mail kontakt@daz-web.de, Internet www.daz-web.de

 


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Parodontitis: Def-1 bremst Knochenschwund

Thursday, 26. April 2012 8:11

„Die Substanz Del-1 wird damit zum vielversprechenden therapeutischen Ansatz in der Behandlung der Parodontitis und vielleicht auch bei anderen entzündlichen und autoimmunen Erkrankungen.“

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ZBV-Wahl in Mittelfranken muss wiederholt werden

Wednesday, 25. April 2012 17:10

(München, 24.04.2012, zzb) Die Wahlen für den Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) Mittelfranken sowie die der mittelfränkischen Delegierten für die Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) müssen wiederholt werden. Das hat heute das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Der Grund sind massive Verstöße gegen die Wahlordnung.

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Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin beschließt einstimmig Antikorruptionsrichtlinie

Tuesday, 24. April 2012 11:18

Entwurf der Liste Kampmann setzt sich durch

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2012 einstimmig eine Antikorruptionsrichtlinie beschlossen. Damit ist unser Versorgungswerk eines der ersten berufsständischen Versorgungswerke welches sich eine solche Richtlinie gegeben hat! Das Thema Korruptionsprävention hat in Deutschland in nur wenigen Jahren extrem an Bedeutung gewonnen. Diese Art der Prävention meint dabei nicht nur die Vorsorge gegen Korruptionshandlungen im engeren Sinne, sondern auch die Kriminalprävention gegen jede Form der Wirtschaftlichkeitskriminalität. In unserem Artikel vom 07.02.2012 hatten wir die beiden schon im November 2011 vorgelegten Entwürfe einer solchen Richtline vor- und zur Diskussion gestellt. Neben unserem Entwurf stand der des Aufsichtsausschusses zur Erörterung.

Wie schon zuvor während der kollegialen Abstimmung via Internet setze sich auch in der Vertreterversammlung der von der Liste Kampmann erarbeitete Entwurf durch. Auch wenn sich die vorgeschlagene Schaffung der Institution eines Vertrauens- oder Ombudsmannes (resp. Frau) nicht durchsetzte, wurde nach einer ausgewogen Diskussion der Entwurf nur an einigen Stellen noch geändert/ergänzt und dann einstimmig beschlossen. Der Kammerpräsident Dr. Schmiedel dankte ausdrücklich den Vertretern der Liste Kampmann für die engagierte inhaltliche Vorarbeit und stellte in Aussicht, dass diese Antikorruptionsrichtlinie auch in die Zahnärztekammer selbst übernommen werden könnte. Zumindest wolle er sich dafür einsetzen.

Da Korruptionsfälle neben einem schweren Vertrauens- oder Imageschaden auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können und damit die Sicherheit unserer Renten gefährdet werden könnte, ist diese für alle Angestellten und ehrenamtlich Tätigen im Versorgungswerk geltende Antikorruptionsrichtlinie eine sinnvolle, notwendige und vielleicht auch Anlass für weitere Versorgungswerke gebende präventive Schutzmaßnahme.

Wir werden die verbindliche Endform der Richtlinie nach ihrer Veröffentlichung auch hier zugänglich machen.

Es grüßen Sie herzlich
Ihre Kollegen der Liste Kampmann Cornehlsen, Dohmeier, Kampmann und Weiß

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Nicht mehr Kontrolle der Zahnärzte durch Krankenkassen ist das Gebot der Stunde,

Tuesday, 24. April 2012 11:07

Troisdorf, den 18. April 2012 – Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., ein zahnärztlicher Berufsverband, wurde und wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für ihre Versicherten zahnmedizinische Sachleistungen von ausreichender Qualität zur Verfügung stellen muss – mit einer akzeptablen Honorierung für die Zahnärzte. Die aktuelle Kritik der Kassen (Presseerklärung vom 10.4.2012) an zahnärztlichen Privatabrechnungen und die Forderung nach Kontrollmöglichkeiten ist deplatziert angesichts der Tatsache, dass die Kassen die von ihnen jetzt beklagte Entwicklung selbst mit eingeleitet, sie in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit beschlossen und in Form von Milliardeneinsparungen davon profitiert haben.

Bereits 1996 haben Gesetz- und Verordnungsgeber mit einer Mehrkostenregelung für die Füllungstherapie und ab 2005 mit einem Prothetik-Festzuschuss-System neue Regelungen geschaffen, nach denen Vertrags- und Privatleistungen miteinander kombiniert werden können: Über die Sachleistung hinausgehende oder andersartige Leistungen können privat in Rechnung gestellt werden. Beim Zahnersatz wurden die Kassen-Festzuschüsse an einem sehr eingeschränkten Versorgungsrahmen orientiert; zudem wurden im Rahmen der Novellierung der Kassen-Gebührenordnung BEMA verschiedene Leistungsausgrenzungen vorgenommen. An all diesen Neuregelungen waren die Gesetzlichen Krankenversicherungen ebenso wie die Zahnärzte beteiligt. Die Zunahme der privat zu zahlenden Anteile von Zahnbehandlungen war mit solchen Regelungen vorprogrammiert, und die gleichzeitige Einsparung von GKV-Mitteln im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung war Ziel der Politik und den Krankenkassen sehr willkommen.

In Deutschland gibt es – ganz im Gegensatz zu vergleichbaren Ländern – noch eine recht umfangreiche solidarisch finanzierte Basisversorgung. Allerdings scheinen die Kassen selbst von deren Qualität nicht sehr überzeugt zu sein, da sie für die Qualität dieser Leistungen nicht nur nicht werben, sondern sogar Sonderverträge abschließen für die Eröffnung von Zuzahlungsmöglichkeiten ihrer Versicherten. Dabei wird der Eindruck erweckt, als ob erst durch die zusätzlichen Privatleistungen ein Zugang der Kassenpatienten zu moderner Therapie möglich sei. Mit solchen Verträgen, mit Leistungsausgrenzungen und der Zahlung unzureichender Honorare für die Basisleistungen treiben die gesetzlichen Kassen die Entwicklung, gegen die sie sich in ihrer Pressemeldung und in einem gleichzeitig veröffentlichten Positionspapier wenden, selber aktiv voran. Erst die gesetzliche Versorgung abmagern zu lassen und dann Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten über die in den Privatsektor ausgelagerten Leistungen zu fordern, ist inkonsequent und ein populistisches Ablenkungsmanöver.

Die gestiegenen Eigenanteile sind überwiegend Ausdruck davon, dass Patienten nach modernen Versorgungsmöglichkeiten suchen, die mehr Ästhetik und Komfort versprechen, als ihnen die GKV zur Verfügung stellt. Wenn die GKV einen gestaltenden Einfluss in der zahnmedizinischen Versorgung ausüben will, ist nicht die Einmischung in die Preise der vom Patienten zusätzlich gewünschten Privatleistungen das Mittel der Wahl, sondern das Eintreten für den Erhalt und die Fortentwicklung einer medizinisch begründeten, modernen Möglichkeiten entsprechenden, qualitätsgesicherten Basisversorgung. Dazu gehören auch transparente Entscheidungswege beim Ein- und Ausschluss von Leistungen.

Der DAZ fordert eine inhaltliche Auseinandersetzung über die Angemessenheit und den Indikationsrahmen von Behandlungen, eine kritische Betrachtung des Gesundheitsnutzens der verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten. Wir brauchen eine medizinische Diskussion zur Definition des Ausreichenden und Wirtschaftlichen. Dabei muss auch die Wirtschaftlichkeit in den Praxen, die Basisversorgungen anbieten, eingeschlossen sein, mithin also die angemessene Honorierung der Basisleistungen.

Dass manche Rechnung zu kritisieren ist, trifft zwar zu, ist aber – versorgungspolitisch betrachtet – das weitaus kleinere Problem und geht die Krankenkassen nicht direkt etwas an. Wenn mehr Kontrolle im „Markt” gewünscht wird, dann kann die sinnvollerweise nur über mehr Aufklärung, Beratung und Begutachtung erfolgen, weil es um Versorgungsfragen gehen muss. Hier wartet auf die Krankenkassen ein durchaus anspruchsvolleres Arbeitsfeld als das Kontrollieren von Rechnungen, aber auch auf die zahnärztlichen Körperschaften und die Politik.

Anprechpartner:
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende;
Mail celina.schaetze@web.de

 

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf, Tel. 02241/97228-75, Fax 02241/97228-79
Mail kontakt@daz-web.de, Internet www.daz-web.de

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zum Thema Übergangsgeld

Wednesday, 21. March 2012 14:56

Antwort auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus

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